Die Anzahl der Vollgeschosse ist eine der Festsetzungen eines Bebauungsplans und definiert damit die Größe eines zulässigen Baukörpers. Sie wird im Bebauungsplan mit römischen Zahlen angegeben. Beispielsweise bedeutet III die zulässige Anzahl von 3 Vollgeschossen. Landesspezifische Unterschiede in der Definition eines Vollgeschosses sind hierbei unbedingt zu beachten.